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Die Form der Bestattung

Die richtige Wahl

Es ist nicht leicht, die letzte Ruhestätte für einen geliebten Menschen zu bestimmen. Hat der Verstorbene dies zu Lebzeiten nicht geäußert, oder sogar schriftlich verfügt, treffen die nächsten Angehörigen diese Entscheidung. Hier möchten wir Ihnen die wichtigsten Bestattungsarten und die damit verbundenen Grabformen kurz vorstellen. Gerne beraten wir Sie auch ausführlicher über alle Möglichkeiten der Bestattung.

Reihengräber/Einzelgräber

Hier erfolgt die Beisetzung nur eines Verstorbenen als Sarg oder Urne in das Grab. Die Nutzungsdauer kann i.d.R. nicht verlängert werden. Ferner kann auch zu einem späteren Zeitpunkt keine benachbarte Grabstelle erworben werden, da diese Gräber, wie der Name schon impliziert, der Reihe nach vergeben werden. Die Angehörigen haben keinen Einfluss auf die Lage des Grabes. Diese wird einzig von der Friedhofsverwaltung festgelegt.

Erd- und Urnen-Wahlgräber

Wahlgräber bieten die Möglichkeit, mehrere Verstorbene in räumlicher Nähe zueinander beizusetzen. Das Nutzungsrecht kann je nach Friedhofssatzung von den Angehörigen verlängert werden. Je nach Anzahl der erworbenen Stellen können hier theoretisch beliebig viele Verstorbene im Sarg oder Urne beigesetzt werden. In einigen Gemeinden ist es möglich bis zu drei Urnen auf einem Sarg beizusetzen. Wahlgräber bieten von allen angebotenen Grabstätten die meisten Möglichkeiten, sowohl in der Belegung als auch in der Gestaltung.

Anonyme Gräber

Eine anonyme Beerdigung ist sowohl als Sarg, als auch als Urne möglich. Eine Trauerfeier ist grundsätzlich möglich, jedoch findet das eigentliche Begräbnis regelmäßig unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Hinterbliebenen wissen nur den Friedhof der Beisetzung, jedoch keine genaue Grablage.

Pflegefreie Gräber

Wer kennt es nicht? Die Hinterbliebenen sind in die weite Welt verzogen oder haben nicht die zeitlichen Kapazitäten, sich um Grabpflege zu kümmern. Auch hierfür können wir Ihnen viele Alternativen aufzeigen, die keinerlei Grabpflege erfordern.
Das Grab wird nach der Beisetzung des Verstorbenen mit Rasen eingesät. Lediglich eine flache Steinplatte, die entweder frei oder nach einer bestimmten Gestaltungsvorschrift beschriftet werden kann, kennzeichnet die Position des Sarges in der Erde. Die Pflege dieser Gräber übernimmt die Friedhofsverwaltung. Eine Dekoration dieser Gräber ist untersagt. Das Niederlegen einzelner, nicht gebundener Blumen ist jederzeit gestattet, da dies die Grabpflege nicht behindert.

Zudem gibt es gemeinschaftliche Urnengrabstätten. Die Urne wird auf der grünen Wiese beigesetzt und eine Namenstafel des oder der Verstorbenen auf einem zentralen Gedenkstein angebracht. Einige Gemeinden gestatten das Niederlegen von Grabschmuck am Gedenkstein.
In der Schweiz z.B. kann die Asche auf der Bergalm verstreut werden.

Auch eine Wald- oder Seebestattung gilt als pflegefrei.

 
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